{"id":398,"date":"2020-03-04T13:05:50","date_gmt":"2020-03-04T13:05:50","guid":{"rendered":"https:\/\/hitemplin.com\/?page_id=398"},"modified":"2025-03-03T08:15:19","modified_gmt":"2025-03-03T07:15:19","slug":"liefer-und-zahlungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hitemplin.com\/es\/liefer-und-zahlungsbedingungen","title":{"rendered":"Liefer- und Zahlungsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"398\" class=\"elementor elementor-398\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-51bf7f68 elementor-section-stretched elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"51bf7f68\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;stretch_section&quot;:&quot;section-stretched&quot;,&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-506eca41\" data-id=\"506eca41\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-99c007c elementor-widget-divider--view-line_text elementor-widget-divider--element-align-right elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"99c007c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-divider__text elementor-divider__element\">\n\t\t\t\tLiefer- und Zahlungsbedingungen\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-717f6119 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"717f6119\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-4bb22f50\" data-id=\"4bb22f50\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-570e33 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"570e33\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>1. Geltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br \/><\/strong>S\u00e4mtliche Lieferungen erfolgen aufgrund nachfolgender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen haben nur dann G\u00fcltigkeit, wenn sie vom Verk\u00e4ufer schriftlich best\u00e4tigt sind. Auftr\u00e4ge und Absprachen der Vertreter bed\u00fcrfen der Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers.<\/p><p><strong>2. Handelsbrauch<br \/><\/strong>F\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen gelten die &gt;&gt;Tegernseer Gebr\u00e4uche&lt;&lt; in der jeweils g\u00fcltigen Fassung mit ihren Anlagen und ihrem Anhang*), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder nachstehend bestimmt ist.<\/p><p><strong>3. Angebote<\/strong><br \/>Die Angebote sind freibleibend bis zur Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers.<\/p><p><strong>4. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>a)<\/strong> Beim Versendungsverkauf \u2013 z. B. Lieferung ab Werk mit Frachtverg\u00fctung bis zu einem vereinbarten Ort \u2013 ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer befindet. Ist die Lieferung frei Empfangsort vereinbart, so ist dieser der Erf\u00fcllungsort.<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>b)<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung des Kaufpreises sowie f\u00fcr die sonstigen Leistungen des K\u00e4ufers ist stets der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verk\u00e4ufers.<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>c)<\/strong> Gerichtsstand ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verk\u00e4ufers.<\/p><p><strong>5. Preisstellung<br \/><\/strong>Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise frei verladen Abgangsort der Ware.<\/p><p><strong>6. Transportgefahr und Frachtvorlage<br \/><\/strong>Die Transportgefahr geht zu Lasten des K\u00e4ufers, auch wenn Lieferung frei Empfangsort erfolgt. In diesem Falle sind Fracht, Z\u00f6lle, Versicherung und sonstige versandposten vom Empf\u00e4nger skontofrei vorzulegen.<\/p><p><strong>7. Lieferfristen und Vermessung<br \/><\/strong>Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungef\u00e4hr. H\u00f6here Gewalt bedingt entsprechende Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist. Die Vermessung erfolgt nach den Vorschriften der &gt;&gt;Tegernseer Gebr\u00e4uche&lt;&lt;. Wird getrocknetes Holz geliefert, so erfolgt die Vermessung nach unserer Wahl vor dem Trocknen oder nach der Trocknung mit entsprechendem Zuschlag auf das Trocknungsma\u00df f\u00fcr Schrumpfung.<\/p><p><strong>8. Rechnungserteilung und Zahlungsweise<\/strong><\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>a) <\/strong>Die Rechnung wird \u00fcber jede Sendung gesondert unter dem Datum des Versandtages erteilt. Dies gilt auch f\u00fcr Teillieferungen. Vereinbarte Zahlungsfristen beginnen mit diesem Tage zu laufen.<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>b)<\/strong> Geleistete Anzahlungen bei Abschl\u00fcssen werden, wenn nichts anderes vereinbart, auf die Teillieferungen anteilig verrechnet.<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>c)<\/strong> Wird Wechselzahlung vereinbart, so muss der versteuerte Wechsel sofort nach Lieferung gegeben werden. Seine Laufzeit darf 90 Tage, vom Rechnungsdatum abgerechnet, nicht \u00fcberschreiten. Die Diskontspesen werden vom K\u00e4ufer getragen. Es gelten die S\u00e4tze, die dem Verk\u00e4ufer von der Bank berechnet werden, mindestens aber 2 % \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. F\u00fcr die Annahme von Wechseln und Schecks gelten die Bedingungen der Banken.<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>d)<\/strong> Bleibt der K\u00e4ufer mit f\u00e4lligen Zahlungen im R\u00fcckstand, so sind vom F\u00e4lligkeitstage ab Verzugszinsen in H\u00f6he von 2 % \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.<\/p><p><strong>9. Kreditw\u00fcrdigkeit<br \/><\/strong>Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsf\u00e4higkeit oder Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme sp\u00e4terhin aufgrund nachweisbarer Tatsachen (z.B. Scheck- oder Wechselproteste) begr\u00fcndete Bedenken, so kann der Verk\u00e4ufer nicht ohne weiteres von den eingegangenen Verpflichtungen zur\u00fccktreten, jedoch steht ihm das Recht zu, Leistung Zug um Zug oder Sicherstellung innerhalb einer Woche vom K\u00e4ufer zu verlangen und f\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer diesem verlangen\u00a0 nicht nachkommt, anzudrohen, dass er nunmehr ohne weiteres vom Vertrag zur\u00fccktrete.<\/p><p><strong>10. Eigentumsvorbehalt<br \/><\/strong>Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verk\u00e4ufers, bis der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Sie ist von der \u00fcbrigen Ware des Empf\u00e4ngers getrennt zu lagern, soweit dies betrieblich m\u00f6glich ist, und gegen Feuer, Diebstahl und Verderb wie seine eigene Ware zu sichern und zu versichern. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignung an Dritte ist unzul\u00e4ssig. Der K\u00e4ufer hat dem Verk\u00e4ufer Pf\u00e4ndungen oder Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort durch Einschreibebrief, in Eilf\u00e4llen telegrafisch, mitzuteilen. Wird die Ware seitens des K\u00e4ufers be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei der Verarbeitung oder Verbindung mit fremden Sachen erwirbt der Verk\u00e4ufer Miteigentum nach \u00a7\u00a7947, 948 DGB. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Weiterver\u00e4u\u00dferungen nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zul\u00e4ssig. Die dem K\u00e4ufer aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware, im Fall der Vernichtung oder Besch\u00e4digung der Ware aus Versicherung oder aus einem sonstigen Rechtsgrundzustehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer hiermit und bereits jetzt sicherheitshalber an den Verk\u00e4ufer ab, und zwar gleichg\u00fcltig ob die Vorbehaltsware weiterverkauft, vernichtet oder besch\u00e4digt wird. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. Ist die Vorbehaltsware mit anderen dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6renden Material verarbeitet, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung f\u00fcr die neuen Gegenst\u00e4nde nur in H\u00f6he des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. \u00dcbersteigt der Wert der dem Verk\u00e4ufer gegebenen Sicherung die Lieferforderungen des Verk\u00e4ufers insgesamt um mehr als 25 %, so ist auf Verlangen des K\u00e4ufers der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl insoweit zur Freigabe von Sicherung verpflichtet.<\/p><p><strong>11. Zahlungen bei M\u00e4ngelr\u00fcge<br \/><\/strong>Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine M\u00e4ngelr\u00fcge in einem unwesentlichen Umfange als berechtigt erwiesen hat. Auch bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge darf der K\u00e4ufer nur den Teil der Kaufsumme vorl\u00e4ufig einbehalten, der dem Streitwert entspricht.<\/p><p><strong>12. Streitf\u00e4lle<br \/><\/strong>F\u00fcr Streitigkeiten \u00fcber das Zustandekommen bzw. die Durchf\u00fchrung dieses Abschlusses ist nach Wahl des Verk\u00e4ufers das ordentliche Gericht oder das Schiedsgericht f\u00fcr Holz in Deutschland gem\u00e4\u00df dem verb\u00e4nde-Abkommen \u00fcber das Schiedsgericht Holz vom 21. M\u00e4rz 1951 zust\u00e4ndig. Das zuerst angerufene Gericht bleibt zust\u00e4ndig. In die Zust\u00e4ndigkeit des Schiedsgerichts fallen nicht Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, klagen aus Geldforderungen sowie Antr\u00e4ge auf Arreste und einstweilige Verf\u00fcgungen.<\/p><p>13. Vorstehende Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle sp\u00e4teren Gesch\u00e4fte, auch wenn sie nicht f\u00fcr jeden Einzelfall vereinbart worden sind.<\/p><p>14. Sollte ein Teil dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p><p>*) &gt;&gt; Gebr\u00e4uche im Verkehr mit inl\u00e4ndischem Rundholz, Schnittholz und Holzhalbware&lt;&lt;. Neufassung vom 21. Juni 1956.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Geltung der Lieferungs- und ZahlungsbedingungenS\u00e4mtliche Lieferungen erfolgen aufgrund nachfolgender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen haben nur dann G\u00fcltigkeit, wenn sie vom Verk\u00e4ufer schriftlich best\u00e4tigt sind. 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